Forschung

Bildform und Sichtbarkeit des Rechts

Carolin Behrmann

Bilder-Zusammenstellung, Photothek des Kunsthistorischen Instituts in Florenz

Im langen "juristischen" 19. Jahrhundert wurde die Entstehung von Normen und Prinzipien des Rechts über historische Quellen erklärt. In den Archiven und Bildatlanten von Rechtshistorikern wie Jacob Grimm (1785–1863), Karl von Amira (1848–1930), Karl Frölich (1877–1953) oder Hans Fehr (1874–1961) finden sich Beispiele von diversen Objekten und Artefakten der Rechtsgeschichte, die dem Recht Sichtbarkeit und Einheit geben. Im Gegensatz zum analytischen Rahmen der Rechtsarchäologie, die den Bildatlas als Instrument der Sammlung verwendete, widmet sich das Forschungsprojekt dem Zusammenhang zwischen Gestaltung, Bildform und Normenbildung, wobei die Grenzen der Sichtbarkeit und die Abstraktion des Rechts gleichermaßen untersucht werden. Wie stehen diese mit der Rechtskraft, sich an verbindliche Grundsätze und Regeln zu halten, in Verbindung und prägen normative Bedeutungen? Aus dieser Perspektive ergibt sich gleichzeitig die Frage, wie der Gegenstandsbereich vormoderner Objekte und Kunstwerke mit normativen Faktizität- und Objektivitätsvorstellungen in Verbindung steht, die die Konturierung der Kunstgeschichte als universitäre Disziplin geprägt haben.

Der empirisch-materialistische Ansatz wendet sich gegen formalistische Traditionen, die von der Annahme ausgehen, dass der Inhalt des Rechts unsichtbar, unbeweglich und gesetzt sei (ius positum) und eine intrinsische Logik besäße, die lediglich durch die Analyse, die Deduktion und den Vergleich enthüllt werden könne. Im Gegensatz hierzu sollen die in den rechtlichen Verfahren und Handlungen gebrauchten Bilder und Objekte für den Prozess der Objektivierung und Evidenz als Teil einer Sichtbarkeit untersucht werden, auf die auch das positivierte Recht nicht verzichten kann. Um die normative Rolle der Bilder, Objekte und Zeichen beschreiben und deuten zu können, werden somit die vormodernen Artefakte ausgehend von ihrer Form und in Bezug auf die bildhistorische Einordnung befragt. In Kooperation mit rechtshistorischen Forschungsprojekten werden unter anderem folgende Gegenstandsbereiche in den Fokus genommen:

  • Objektgeschichte und Archäologie des Rechts
  • Zeitlichkeit und Kanonisierung
  • Sensorium und juridische Normativität
  • Bildarchiv und Bilderatlas als Instrument der Ordnung
  • Gestaltung von Rechtsräumen (Urteil und Verwaltung)
  • Figurationen und Embleme
  • Dynamik und Transformation von Rechtsaussagen (Bild/Zeichen/Symbol)
  • Evidenz und Autopsie als Verfahren

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