Forschung
Faktizität und Urteil. Pictura und Persona
Carolin Behrmann
Bilder tragen dazu bei, Personen zu identifizieren, zu repräsentieren, präsent zu machen. Sie sind maßgeblich an der Konstruktion individueller Identitäten beteiligt und werden auch als soziale Mittel beschrieben, über die sich Gruppenidentitäten konstituieren. Genauso können sich Bilder aber auch gegen Personen und Identitäten richten und negative Auswirkung auf deren sozialen Status haben. Personen werden zu Sachen degradiert, was bis hin zum Verlust der persönlichen Rechtsfähigkeit führen kann. Das Projekt widmet sich dem Zusammenhang von Bild und Status einer Rechtsperson aus bildtheoretischer und juristischer Perspektive. Ausgehend von dem mit dem pro-sopon (gr.), der Maske, Rolle, dem Charakter verbundenen Begriff der persona werden die visuellen Mechanismen untersucht, die Personen nobilitieren aber auch zu "Dingen" degradieren können. Diese visuellen Invektiven, Herabsetzungen von Rechtspersonen über das Bild, werfen besonders in der Spannung zwischen (Kunst/Äußerungs)freiheit und Persönlichkeitsschutz in der von digitalen Medien geprägten Öffentlichkeit neue Fragen auf.
In jedem Verurteilen, so legen es die ähnlich klingenden Präfixe nahe, steckt ein Vorurteil. Vorurteile, als schweigende Annahmen, die dem Urteil zugrunde liegen, können im Vorfeld bestimmen, wie ein Verbrechen, eine Straftat, oder auch ein Täterprofil rekonstruiert wird, aber auch wie die Schwere der Tat wahrgenommen, oder wie genau sie untersucht wird. Rechtliches Urteilen ist ähnlich geformt durch Bilder und Formaspekte, wie durch Sprache.
- Maske / Gesicht
- Schandbilder / pittura infamante
- Rechtsperson / "negative personhood" / Nicht-Person
- Anerkennung / Rechtsfähigkeit
- res/persona – Objektifizierung / "Objektität"
- shaming / cybermobbing
- Invektivität Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit
- Bildnissschutz
- Abstrahierung, Erkennbarkeit (der Person)
- Verzerrung, Karikatur, Bildschändung, "Verletzungsintensität"